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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft).

Außerdem sind die festgestellten 

  • Einheitswerte des Grundbesitzes Berechnungsgrundlage zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden bis einschließlich 2024
  • Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. Grundsteuerwerte Berechnungsgrundlage zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden ab 2025

Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 09321 703 + Nebenstelle
Einheitsbewertung Abtswind, Albertshofen, Biebelried, Buchbrunn, Castell, Iphofen, Kleinlangheim, Mainstockheim, Rüdenhausen, Sommerach, Sulzfeld, Volkach, Wiesenbronn, Willanzheim 183
Einheitsbewertung Dettelbach, Marktbreit, Markt Einersheim, Nordheim, Obernbreit, Rödelsee, Segnitz 482*
Einheitsbewertung Geiselwind, Wiesentheid, Marktsteft, Martinsheim, Prichsenstadt, Seinsheim 281*
Einheitsbewertung Kitzingen, Mainbernheim, Schwarzach, Großlangheim 381*
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar