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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 09321 703 + Nebenstelle
Einheitsbewertung Abtswind, Albertshofen, Biebelried, Buchbrunn, Castell, Großlangheim, Iphofen, Kleinlangheim, Mainstockheim, Markt Einersheim, Rüdenhausen, Sulzfeld, Wiesenbronn, Wiesentheid, Willanzheim 183
Einheitsbewertung Dettelbach, Marktbreit, Obernbreit, Rödelsee 482
Einheitsbewertung Geiselwind, Marktsteft, Martinsheim, Prichsenstadt, Seinsheim 281
Einheitsbewertung Kitzingen, Mainbernheim, Schwarzach 381
Einheitsbewertung Nordheim, Segnitz, Sommerach, Volkach 382
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar